Impressum

Verantwortlich:

Peter  Mast
An der Steige 26
72202 Nagold-Emmingen

Kontakt:
Telefon: +49 7452 3049+49 7452 3049
Telefax: +49 7452 9191340
E-Mail: info@mast-bauflaschnerei.de

USt-IdNr. DE159651554

Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten

1. Information zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO

Wir, die Firma

Mast Bauflaschnerei        Inhaber: Peter Mast

An der Steige 26

72202 Nagold Emmingen

Tel 07452 3049

Mail:info@mast-bauflaschnerei.de        

 

erheben Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist sowohl für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (z. B. Übersendung eines Kostenvoranschlags) als auch für die Erfüllung des Vertrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Mindestens setzt dies den Ablauf gesetzlicher und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflicht voraus.

 

2. Weitergabe der Daten an Dritte

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO für die Abwicklung des Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an mit der Vertragserfüllung beteiligte Dritte weitergegeben.

Hierzu gehören z. B. Nachunternehmer, Statiker, Baustofflieferanten, Steuerberater, etc.

 

3. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen sowie der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen.

Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Zusätzlich steht Ihnen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Widerrufsformular (BGBl. I 2013, S. 3665)  

Wenn Sie ( Verbraucher ) den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus

 und senden es binnen 14 Tagen an uns zurück.

  •  
  • An
  • Peter Mast Bauflaschnerei
  • An der Steige 26
  • 72202 Nagold Emmingen
  •  
  • Fax. 07452 9191340 
  • Mail an : info@mast-bauflaschnerei.de
  •  
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) ________________________________________
  • den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
  • über den Kauf der folgenden Waren (*)  über die Erbringung der folgenden Bauleistung/
  • Werkleistung/Dienstleistung (*)   (Falls Ihnen als  Verbraucher möglich: Angaben zum geschlossenen Vertrag)

_____________________________________________

_____________________________________________

im Bau-/Objekt ________________________________________________

 

  • Bestellt am (*) ________________ / erhalten am (*) ____________________
     
  • Name des/der Verbraucher(s) ____________________________________________

 

  • Anschrift des/der Verbraucher(s) _________________________________________

_____________________________________________

 

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) ______________________________________

(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum ________________________

 

(*)  Unzutreffendes streichen.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie hier http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mit „Verbrauchern“

Bauflaschnerei   Mast   An der Steige 26    72202 Nagold Emmingen

Tel    07452 3049             Fax   07452 9191340        Mail     info@mast-bauflaschnerei.de

  

I. Allgemeines

Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Unternehmer auszuführenden Auftrag des Verbrauchers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen schriftlich, in elektronischer Form (§ 126a BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

II. Angebote und Unterlagen

Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Unternehmers dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschl. Kopien unverzüglich an den Unternehmer herauszugeben.

III. Preise

1. Für erforderliche/notwendige Arbeitsstunden in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.

2. Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas- oder Wasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

IV. Zahlungsbedingungen und Verzug

1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne jeden Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.

2. Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

V. Abnahme

Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Im Übrigen gilt § 640 BGB.

VI. Sachmängel – Verjährung

  1.  

Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.

 

Die Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren gemäß § 634a Abs.1 Nr.2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages für Arbeiten an einem Bauwerks,

a) im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung der Gebäudesubstanz (Auf-, Anbauarbeiten) b) oder in Fällen der Einbau-, Umbau-, Erneuerungs- oder Reparaturarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten -- bei Neuerrichtung des Gebäudes zu den Bauwerksarbeiten zählen würden,

-- nach Art und Umfang für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind

-- und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.

 

Die Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren gemäß § 634a Abs.1 Nr.1 i. V. m. § 309 Nr.8b) ff) BGB in einem Jahr ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes

Die einjährige Frist für Mängelansprüche gilt nicht, soweit das Gesetz eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsieht, wie z. B. –

  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 634a Abs.3 BGB), -- bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder –
  • bei werkvertraglicher Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Unternehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen –
  • sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Unternehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.

Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Verbrauchers oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäße/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. bei Dichtungen) entstanden sind.

Kommt der Unternehmer einer Aufforderung des Verbrauchers zur Mängelbeseitigung nach und

  • gewährt der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder
  • liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Verbraucher diesbezüglich schuldhaft gehandelt,

hat der Verbraucher die Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.

 

VII. Versuchte Instandsetzung

Wird der Unternehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Verbraucher nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann,

ist der Verbraucher verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- oder Risikobereich des Unternehmers fällt.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946ff BGB vorliegt, behält sich der Unternehmer das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

 

VIII. Bild und Werbung

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich bereit, unsere urheberrechtlich geschützten Rechte zu wahren.

Bilder und Aufzeichnungen über unsere erbrachten Dienst- und Werksleistungen zu unseren Werbezwecken verwenden zu dürfen.

 

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